VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2019 - 3 S 2343/19
Die Zulässigkeit einer Anlage zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dient, in einem (faktischen) reinen Wohngebiet setzt nicht voraus, dass für diese ein konkreter Bedarf besteht.*)
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