VG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2019 - 2 K 6575/16
1. Die Variationsbreite einer Baugenehmigung, mit der die Errichtung und Nutzung eines Zweifamilienwohnhauses genehmigt wurde, deckt nicht die spätere Nutzung des Gebäudes als eine der vorläufigen Unterbringung nach § 7 Abs. 1 FlüAG BW dienende Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ab.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Zurechnung von Immissionen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs.*)
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