VG Schwerin, Urteil vom 17.04.2020 - 2 A 1398/18
1. Ein Ortsteil ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.
2. Unter diesen Bebauungsbegriff fallen nur solche Bauwerke, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, dem Gebiet ein städtebauliches Gepräge zu verleihen. Dies setzt voraus, dass die Bauwerke dem ständigen - und nicht nur vorübergehendem - Aufenthalt von Menschen dienen.
3. Eine Ansammlung von Wochenend- oder Ferienhäusern kann einen Ortsteil und damit ein faktisches Wochenend- oder Ferienhausgebiet bilden. Eine Ansammlung von lediglich rund 20 Wochenendhäusern genügt dafür jedoch nicht.
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