VG Neustadt, Urteil vom 04.12.2019 - 1 K 285/19
1. Beschließt eine Stadt ihr Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit der Maßgabe einer bestimmten DIN Helligkeit (hier: DIN 13201) zu verwirklichen, ist diese Vorgabe für die Straßenausbaumaßnahme verbindlich.*)
2. Sind die Berechnungen der Helligkeit nur unzureichend nachvollziehbar, kann die Helligkeit der Straßenbeleuchtung durch ein Lichtgutachten überprüft werden.*)
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