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IBRRS 2020, 1491; IMRRS 2020, 0653; IVRRS 2020, 0276
Ausbaubeitrag für Erneuerung der Straßenbeleuchtung?

VG Neustadt, Urteil vom 04.12.2019 - 1 K 285/19

1. Beschließt eine Stadt ihr Bauprogramm für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit der Maßgabe einer bestimmten DIN Helligkeit (hier: DIN 13201) zu verwirklichen, ist diese Vorgabe für die Straßenausbaumaßnahme verbindlich.*)

2. Sind die Berechnungen der Helligkeit nur unzureichend nachvollziehbar, kann die Helligkeit der Straßenbeleuchtung durch ein Lichtgutachten überprüft werden.*)

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