Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 3476; IMRRS 2020, 1404
Mit Beitrag
Muss eine Wärmepumpe Abstandsflächen einhalten?

VG Mainz, Urteil vom 30.09.2020 - 3 K 750/19

Eine Luftwärmepumpe mit einer Höhe von ca. 1,3 m und einer Länge von 0,9 m entfaltet keine gebäudegleiche Wirkung und muss daher keine Abstandsfläche zum Nachbargrundstück einhalten.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 99