VG Hannover, Urteil vom 15.12.2021 - 4 A 1173/20
1. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind in fensterlosen Beherbergungsbetrieben nur dann gewährleistet, wenn die zulässige Aufenthaltsdauer auf drei Übernachtungen begrenzt wird.*)
2. Der Nachweis über die Einhaltung einer Nebenbestimmung kann in einer Baugenehmigung nicht verlangt werden.*)
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