VG Freiburg, Urteil vom 21.01.2020 - 8 K 2498/19
1. Auch eine LKW-Automatentankanlage, an der ausschließlich Kraftstoff für Verbund- oder Fremdkarteninhabern angeboten wird, stellt eine Tankstelle im städtebaulichen Sinne dar.*)
2. Zur Auslegung des Begriffs der "betriebseigenen Tankstelle".*)
3. Bezieht sich in einer öffentlichen Bekanntmachung eines Bebauungsplans der Konditionalsatz des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB formatierungsbedingt optisch nur auf dessen Nummer 3, hat dieser Hinweis auf die Rügepflicht in Bezug auf beachtliche Verfahrens- und Formfehler nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB keine Anstoßwirkung und die Belehrung genügt in Bezug auf § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB nicht den Anforderungen des § 215 Abs. 2 BauGB.*)
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