VG Berlin, Beschluss vom 13.06.2019 - 19 L 328.19
Die Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB (städtebauliche Umstrukturierung) stellt kein Instrument dar, um die ansässige Bevölkerung im Erhaltungsgebiet vor den mittelbaren Folgen von Modernisierungsmaßnahmen in Gestalt von Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen.*)
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