OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2021 - 1 LB 12/15
Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs trotz unzumutbarer Geruchsemissionen (Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16, IBRRS 2017, 2836) ist ein unzumutbaren Geruchsimmissionen ausgesetztes Wohnbauvorhaben wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nicht genehmigungsfähig.*)
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