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IBRRS 2020, 2454
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Auch auf illegale Bauten ist Rücksicht zu nehmen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.07.2020 - 2 M 41/20

1. Die Erheblichkeit von Geruchsimmissionen kann mit Hilfe einer Abstandsrechnung nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 bestimmt werden.*)

2. Das Rücksichtnahmegebot kann auch zugunsten eines Nachbarn eingreifen, der sein eigenes Grundstück formell und materiell illegal nutzt (entgegen OVG Bremen, IBR 2018, 412, und OVG Mecklenburg-Vorpommern, IBR 2013, 567).

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