OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.04.2021 - 2 L 97/19
Ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich kann - ausnahmsweise - auch dann zulässig sein, wenn es den aus seiner Umgebung ableitbaren Rahmen überschreitet. In diesem Fall hängt seine Zulässigkeit davon ab, ob es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen.*)
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