Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1209
Abstellen von Baumaschinen ist keine verfahrensfreie Baustelleneinrichtung!

OVG Saarland, Beschluss vom 08.04.2021 - 2 B 24/21

1. Die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die Benutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität rechtfertigt bereits den Erlass einer Nutzungsuntersagung.*)

2. Eine Verfahrensfreiheit kann nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 61 Abs. 1 Nr. 10 b) LBO-SL nur für diejenigen Einrichtungen gelten, die aus Anlass der Errichtung, Änderung oder des Abbruchs einer baulichen Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 LBO-SL errichtet und verwendet wird, die ihrerseits der Geltung der Landesbauordnung unterliegt. Sie müssen in räumlichem, funktionalem und insbesondere engem zeitlichen Zusammenhang mit einer konkreten Baumaßnahme stehen.*)

Dokument öffnen Volltext