OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19
1. Zum Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan, der die Umnutzung der Waldfläche festsetzt.*)
2. Insbesondere zum Wegfall der auf das Waldumwandlungsvorhaben bezogenen UVP-Vorprüfungspflicht bei Deckungsgleichheit mit der im Bebauungsplanverfahren durchgeführten Umweltprüfung.*)
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