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IBRRS 2021, 2944
Änderungsvorhaben im Außenbereich ist bauplanungsrechtlich unzulässig!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.09.2021 - 8 A 10826/21

Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Änderungen an einem seit Längerem nicht mehr genutzten, im Außenbereich genehmigt errichteten Wohngebäude.*)

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