OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.08.2020 - 8 A 10358/20
1. Die Selbstständigkeit eines privilegiert ohne Grenzabstand errichteten Gebäudes wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass es im baulichen Zusammenhang zu einer nicht privilegierten Nutzung steht, sofern diese Nutzung funktional und dem Schutzzweck des Abstandsflächenrechts genügend von der privilegierten Nutzung abgetrennt wird (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2009 - 8 A 10636/09, IBRRS 2010, 2036).*)
2. Zur Bindungswirkung des feststellenden Teils einer Baugenehmigung auch für andere Behörden und Gerichte.*)
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