OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.04.2019 - 1 C 10043/18
Zur ordnungsgemäßen Ermittlung des sog. Abwägungsmaterials nach § 2 Abs. 3 BauGB bei einer nicht auszuschließenden Überschwemmungsgefahr, insbesondere auch im Falle zweier sich widersprechender Sachverständigengutachten.*)
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