OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.08.2018 - 7 D 69/16
Fehlt es an der schriftlichen Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokuments der Satzung mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt, ist die Erhaltungssatzung vor ihrer Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden und deshalb unwirksam.
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