OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.02.2021 - 7 B 734/20
Ein bestandskräftige Baugenehmigung sperrt ein bauordnungsrechtliches Einschreiten der Baubehörde auf Antrag eines Nachbarn hin. Das gilt ungeachtet der Frage, ob die Baugenehmigung zu Recht erteilt worden ist.
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