OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2020 - 7 B 222/20
Sind in einem Gebäude in Richtung zum Nachbargrundstück keine Aussichtspunkte mit Aufenthaltsqualität vorhanden, kommt es hinsichtlich der Einsichtnahmemöglichkeiten nicht darauf an, dass dem Vorhabengebäude (auch) das große Wohnzimmerfenster zugewandt ist.
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