Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2023, 0751
Betreutes Wohnen ist in reinem Wohngebiet zulässig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2023 - 7 B 1280/22

1. Der Gebietsgewährleistungsanspruch begründet regelmäßig kein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhausbebauung geprägten Gebiet.

2. In einem reinen Wohngebiet sind auch solche Wohngebäude zulässig, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.

3. Das Erfordernis, notwendige Stellplätze herzustellen, vermittelt keinen Nachbarschutz. Nur unter besonderen kann ein Mangel an Stellplätzen zu einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot führen.

Dokument öffnen Volltext