OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2023 - 7 B 1280/22
1. Der Gebietsgewährleistungsanspruch begründet regelmäßig kein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhausbebauung geprägten Gebiet.
2. In einem reinen Wohngebiet sind auch solche Wohngebäude zulässig, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.
3. Das Erfordernis, notwendige Stellplätze herzustellen, vermittelt keinen Nachbarschutz. Nur unter besonderen kann ein Mangel an Stellplätzen zu einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot führen.
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