OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2023 - 7 B 1229/22
1. Die Baugenehmigung erlischt, wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wird.
2. Eine Stilllegungsverfügung ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn ein Vorhaben formell illegal und ein gestellter Bauantrag nicht offensichtlich genehmigungsfähig ist.
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