OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2021 - 7 B 1132/20
Nach dem Urteil des BVerwG vom 09.08.2018 (IBR 2019, 42, sog. Wannsee-Entscheidung) kommt eine nachbarschützende Wirkung von Planfestsetzungen zu Baugrenzen und zur Firstrichtung unabhängig von den konkreten subjektiven Vorstellungen des Planungsträgers allenfalls für Pläne in Betracht, die vor 1960, d. h. in einer Zeit aufgestellt wurden, in der man ganz allgemein an einen nachbarlichen Drittschutz im öffentlichen Baurecht noch nicht gedacht hatte.
Volltext