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IBRRS 2020, 0614
Keine Außengastronomie im Wohngebiet!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.01.2020 - 4 A 2193/16

Zu den Anforderungen des Schutzes von Wohnbebauung in einem Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Außengastronomie, die zu einer Gaststätte gehört (Fortführung von OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 23.05.2018 - 4 A 2588/14, IBRRS 2018, 3656, und vom 06.09.2019 - 7 A 1174/17, IBRRS 2019, 4043).*)

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