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IBRRS 2021, 2994
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Vorgesetztes Treppenhaus ist abstandsflächenrechtlich privilegiert!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.09.2021 - 2 B 916/21

1. „Vorbauten" (nicht „untergeordnete Bauteile") bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht.

2. Zu den „Vorbauten“ gehören Erker, Balkone, Altane, Treppenräume und Aufzugsschächte.

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Dokument öffnen IBR 2021, 655