OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.09.2021 - 2 B 916/21
1. „Vorbauten" (nicht „untergeordnete Bauteile") bleiben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht.
2. Zu den „Vorbauten“ gehören Erker, Balkone, Altane, Treppenräume und Aufzugsschächte.
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