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IBRRS 2022, 2186
Gebietsgewährleistungsanspruch nur innerhalb desselben Baugebiets!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2022 - 2 B 1900/21

1. Ein Gebietsgewährleistungsanspruch kann nur innerhalb desselben Baugebiets bestehen. Grundstücke, für die innerhalb eines Bebauungsplans unterschiedliche Nutzungsarten festgelegt sind, liegen nicht innerhalb eines Baugebiets, sondern in unterschiedlichen Baugebieten.

2. Zur - hier verneinten - Rücksichtlosigkeit einer Seniorenpflegeeinrichtung mit 146 Plätzen.

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