OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2022 - 2 B 1900/21
1. Ein Gebietsgewährleistungsanspruch kann nur innerhalb desselben Baugebiets bestehen. Grundstücke, für die innerhalb eines Bebauungsplans unterschiedliche Nutzungsarten festgelegt sind, liegen nicht innerhalb eines Baugebiets, sondern in unterschiedlichen Baugebieten.
2. Zur - hier verneinten - Rücksichtlosigkeit einer Seniorenpflegeeinrichtung mit 146 Plätzen.
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