OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2020 - 2 B 1701/19
Zur Frage der Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen der Erschließungssituation benachbarter Grundstücke durch den durch eine Kindertagesstätte verursachten An- und Abfahrtsverkehr.*)
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