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IBRRS 2019, 2897
Was ist eine "Konzentrationszone"?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.01.2019 - 10 D 23/17

1. Rechtsnormen sind der Öffentlichkeit in einer Weise bekannt zu machen, dass sich die Betroffenen in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt verlässlich Kenntnis verschaffen können.

2. Der Begriff der Konzentrationszone ist nicht ohne Weiteres verständlich. Die Bekanntmachung muss deshalb wenigstens die Lage der Konzentrationszone enthalten und den Begriff inhaltlich erläutern.

3. Die Darstellung der Konzentrationszonen entfaltet kraft gesetzlicher Anordnung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) bei der Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich einen Grad rechtlicher Verbindlichkeit, der über die regelmäßigen Wirkungen des Flächennutzungsplans deutlich hinausgeht.

4. Für die Ausfertigung von Bebauungsplänen ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass eine Originalurkunde geschaffen wird, auf der der (Ober-)Bürgermeister als Vorsitzender des Rates zeitlich nach dem Ratsbeschluss und vor der Verkündung der Satzung schriftlich bestätigt, dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde.

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