OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2020 - 10 B 891/20
Ein verwirkter Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten gegenüber einem Schwarzbau lebt nicht allein deshalb wieder auf, weil nachträglich eine Baugenehmigung für die Anlage erteilt wird.
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