Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2024, 0708
Hochterrasse und Gebäude bilden bauliche Einheit!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2024 - 10 A 875/21

1. Sowohl ebenerdige Terrassen als auch Hochterrassen bilden mit dem Gebäude, an das sie angrenzen, eine bauliche Einheit.*)

2. Der Eigentümer bzw. Nutzer eines Grundstücks kann nicht beanspruchen, dass ihm auf den Freiflächen seines Grundstücks ein den Blicken Dritter entzogener Bereich verbleibt.*)

3. Der Begriff der Außenwand i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 4 BauO-NW ist nicht auf Gebäude beschränkt.*)

Dokument öffnen Volltext