OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.11.2020 - 10 A 2193/20
Nicht nur Wohnhäuser tragen zur Zersiedlung des Außenbereichs bei, sondern auch Gebäude, die anderen Zwecken dienen sollen und selbst keinen Bebauungszusammenhang vermitteln können. Hierzu zählen beispielsweise Garagen, Carports oder Stellplätze.
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