OVG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 29.01.2020 - 7 A 3101/18
Wenn für ein Bauvorhaben eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Anbauverbot nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG erteilt worden ist, kann eine Baugenehmigung bis zum Ablauf der Ausnahmegenehmigung nach § 9 FStrG befristet werden.
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