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IBRRS 2020, 1621; IMRRS 2020, 0714; IVRRS 2020, 0301
Fehlende Bauvorlagen: Wie hoch ist Streitwert für Untätigkeitsklage?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2020 - 1 OA 32/20

Im Klageverfahren gegen die Ablehnung der weiteren Bearbeitung eines Bauantrags nach § 69 Abs. 2 Satz 2 NBauO wegen fehlender Bauvorlagen richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach den Kosten für die Erstellung dieser Bauvorlagen.*)

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