OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2020 - 1 OA 32/20
Im Klageverfahren gegen die Ablehnung der weiteren Bearbeitung eines Bauantrags nach § 69 Abs. 2 Satz 2 NBauO wegen fehlender Bauvorlagen richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach den Kosten für die Erstellung dieser Bauvorlagen.*)
Volltext