OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.04.2021 - 1 MN 41/21
Grundsätzlich haben die Eigentümer und Nutzer eines Wohngrundstücks hinzunehmen, dass auch von Nachbargrundstücken die mit einer Wohnnutzung verbundenen Geräusche emittiert werden; das Interesse der Plannachbarn, dies zu verhindern, muss eine planende Gemeinde regelmäßig nicht in ihre Abwägung einstellen.*)
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