OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.07.2022 - 1 MN 132/21
1. In innerörtlichen Lagen besteht grundsätzlich nicht die berechtigte Erwartung, die Nachbargrundstücke würden in einer Weise bebaut, die Einsichtsmöglichkeiten möglichst gering hält; im Gegenteil sind Einsichtsmöglichkeiten bei heute gängigen Grundstücksgrößen üblich und als sozial adäquat hinzunehmen.*)
2. Abwägungsfehlerhaft aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist eine Planung erst dann, wenn die Nutzung einzelner Grundstücke empfindlich beschnitten wird, ohne dass es dafür einen sachlich einleuchtenden Grund gibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01, IBRRS 2003, 1958; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 BN 16.00).*)
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