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IBRRS 2019, 1901
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Welcher Grenzabstand kann unterschritten werden?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 ME 84/19

1. Der Grenzabstand, der nach § 5 Abs. 3 NBauO um bis zu 1/3 unterschritten werden kann, ist der des vortretenden Gebäudeteils, nicht der der dahinterliegenden Hauswand.*)

2. Zur Bedeutung einer faktischen rückwärtigen Baugrenze im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme.*)

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