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IBRRS 2019, 1539; IMRRS 2019, 1534
Mit Beitrag
"Belästigungskontingent" kann nicht in Anspruch genommen werden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.05.2019 - 1 ME 37/19

1. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit rückwärtiger Stellplätze kann das "Belästigungskontingent" eines noch unbebauten, aber jederzeit bebaubaren (dritten) Nachbargrundstück nicht vom Vorhabengrundstück in Anspruch genommen werden.*)

2. Durch Abspaltung von Fahrrechten vom Grundeigentum kann das Maß des den Nachbarn insgesamt zumutbaren Verkehrs nicht erhöht werden.*)

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