OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 ME 154/19
1. Kein beeinträchtigungsunabhängiger Anspruch auf Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich.*)
2. Zur Zumutbarkeit von Stellplätzen bei erheblicher Vorbelastung mit Straßenverkehrslärm.*)
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