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IBRRS 2019, 0605
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Bauvorhaben reflektiert Bahnlärm: Rücksichtnahmegebot verletzt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.02.2019 - 1 ME 135/18

1. Reflektiert ein Bauvorhaben Bahnlärm, so dass ein Nachbar verstärkt damit belastet wird, ist das diesem Vorhaben zuzurechnen (gegen VGH Bayern, Beschluss vom 31.07.2006 - 25 CS 06.1705, BeckRS 2009, 40584, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2018 - 10 B 234/18, IBRRS 2018, 4083).*)

2. Wirkt der reflexionsbedingte Lärm auf Gebäudeteile ein, die von Bahnlärm bislang nicht so stark betroffen waren, trifft den Bauherrn auch dann eine verstärkte Pflicht Rücksicht zu nehmen, wenn die Lärmgesamteinwirkungen das Niveau der Gesundheitsgefährdung dort noch nicht erreichen.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 218