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IBRRS 2022, 0001
Immissionsschutzrechtliche Sonderregelung ist nicht auf Baurecht übertragbar!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2021 - 1 LC 113/19

1. Bei § 6 Abs. 3 BImSchG handelt es sich um eine nicht auf das Baurecht übertragbare Sonderregelung des Immissionsschutzrechts (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2013 - 1 ME 205/12, IBRRS 2014, 2099; Beschluss vom 09.04.2014 - 1 LA 60/13, RdL 2014, 208).*)

2. Im Baurecht gelten für die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben bei bestehender Vorbelastung der Umgebung durch Gerüche die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.06.2017 (4 C 3.16, BVerwGE 159, 187 = IBRRS 2017, 2836) aufgestellten Grundsätze.*)

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