OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.04.2019 - 1 LA 59/18
1. Für die Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheides für ein Widerspruchsverfahren bedarf es eines Vorverfahrens.
2. Fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Bauantragstellung ist keine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 11 Abs. 1 NVwKostG; "Sache" in diesem Sinne ist erst der - gestellte - Bauantrag.*)
Volltext