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IBRRS 2021, 0324; IMRRS 2021, 0124; IVRRS 2021, 0060
Erst denkmalschutzrechtliches Einverständnis, dann Baubeginn!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.01.2021 - 1 LA 4/19

Die Abstimmung einer Baumaßnahme an einem Baudenkmal gem. § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG ist nur dann erfolgt, wenn vor Durchführung der Baumaßnahme das Einverständnis der Denkmalschutzbehörde mit der Maßnahme als solcher und mit allen denkmalrelevanten Details vorliegt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 09.05.2018 - 4 B 40.17, IBRRS 2018, 2072; Senatsbeschluss vom 10.10.2016 - 1 LA 48/16). Ist die Baumaßnahme genehmigungspflichtig, setzt das in aller Regel voraus, dass vor Durchführung der Baumaßnahme die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.*)

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