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IBRRS 2021, 0325; IMRRS 2021, 0125; IVRRS 2021, 0061
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Bauaufsichtsverfügung bei Zwangsverwaltung: Eigentümer ist nicht klagebefugt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.01.2021 - 1 LA 16/20

Dem Eigentümer eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks fehlt für eine Klage, die sich gegen eine an den Zwangsverwalter gerichtete, die ordnungsgemäße Bauunterhaltung fordernde bauaufsichtliche Verfügung wendet, die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 148 Abs. 2 ZVG).*)

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Dokument öffnen IVR 2021, 49