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IBRRS 2019, 2100
Keine gewerbespezifischen Ausnahmen vom Maß der baulichen Nutzung!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2019 - 1 KN 9/17

Für Festsetzungen, die Ausnahmen vom im Bebauungsplan festgesetzten Maß der baulichen Nutzung (nur) für bestimmte gewerbliche Nutzungen vorsehen, enthält die BauNVO keine Rechtsgrundlage.*)

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