OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2021 - 1 KN 43/20
1. Aus Plansatz 3.2.1 (03) Satz 1 des NROP 2017 ergibt sich, dass die Gemeinde bei einer Neuausweisung von Baugebieten in weniger als 100 m Entfernung zu Waldflächen in der Abwägung Erwägungen dazu anstellen muss, ob die hinter den o.g. Grundsätzen stehenden Erwägungen im Einzelfall ausnahmsweise nicht greifen oder ob diese ungeachtet des Umstandes, dass die Raumordnung der Einhaltung des Waldabstandes ein besonderes Gewicht beigemessen hat, hinter höherwertige Planungsinteressen zurückgestellt werden können.*)
2. Zur Abwägungserheblichkeit des Interesses, von einer planbedingten Erhöhung eines Oberflächenwasseranfalls in selten auftretenden Szenarien verschont zu bleiben.*)
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