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IBRRS 2024, 0877
Anforderungen an Wohngebietsplanung in geruchsvorbelasteter Lage?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2024 - 1 KN 171/21

1. Ein vollständiger Verzicht auf den Eingriffsausgleich im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung begründet in der Regel einen Fehler im Abwägungsergebnis.*)

2. Anderes gilt, wenn der Verzicht auf einer unzulässigen Anwendung des § 13b BauGB a.F. i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 4 BauGB beruhte, jedoch die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung des § 13a BauGB vorlagen und die Gemeinde der Sache nach eine Innenentwicklung betreiben wollte.*)

3. Möchte die Gemeinde ein Wohngebiet auf einer mit einer Jahresgeruchsstundenhäufigkeit von über 10% belasteten Fläche ausweisen, so muss erkennbar sein, dass sie in der Abwägung von einer eingeschränkten Eignung der Fläche ausgegangen ist, dieses Defizit jedoch hinter überwiegende städtebauliche Belange zurückgestellt hat. Der bloße Verweis, es werde "in eine Gemengelage hinein" geplant, genügt insoweit nicht.*)

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