OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.12.2020 - 1 KN 170/17
Die Umschreibung des Plangebiets nur mit Flurstücksbezeichnungen genügt der Anstoßfunktion, die die Auslegungsbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfüllen muss, regelmäßig nicht. Das gilt auch, wenn die beschriebene Fläche lediglich mit Festsetzungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen belegt ist.*)
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