OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019 - 2 S 18.19
1. Fällt der zweite Rettungsweg im Zuge der Errichtung einer Tiefgaragenanlage weg, rechtfertigt dies eine Nutzungsuntersagung.
2. Ein - auch länger andauerndes - Versäumnis der Bauaufsichtsbehörde rechtfertigt bei einem Brandschutzmangel angesichts der damit verbundenen erheblichen Gefahren nicht den Verzicht auf eine zügige und effektive Gefahrenbeseitigung.
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