Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 2079; IMRRS 2021, 0742
Ausgleichsbeitrag: Ablösewirkung nur bei vollständiger Begleichung des Ablösungsbetrags

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.04.2021 - 10 S 60.19

Ist für einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag eine Ablösung vereinbart worden, so tritt die Ablösungswirkung nur dann ein, wenn der vereinbarte Ablösungsbetrag auch tatsächlich vollständig entrichtet worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext