Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 0870
Spielhalle stört in allgemeinem Wohngebiet!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2020 - 1 S 4/20

1. Ist eine gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO erloschen, so ist die Neuerteilung der Spielhallenerlaubnis nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 SpielhG-BE zu versagen, wenn "die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen".*)

2. Da nach § 61 Abs 1 Nr 3 BauO-BE a.F. neben der Erlaubnis gem. § 33i GewO eine Baugenehmigung nicht erteilt wurde, steht auch keine "fiktive" Baugenehmigung der Prüfung baurechtlicher Vorschriften entgegen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 21.07.2010 - 19 K 251.09).*)

Dokument öffnen Volltext