BVerwG, Beschluss vom 29.01.2020 - 9 C 10.18
Ein Hochbau, der außerhalb der in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG genannten Zone errichtet werden soll, unterliegt auch dann nicht dem gesetzlichen Anbauverbot, wenn die erforderliche Zufahrt auf einem Grundstücksteil innerhalb der Anbauverbotszone angelegt werden muss.*)
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