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IBRRS 2020, 0879
Nur Zufahrt liegt in der Verbotszone: Hochbau fällt nicht unter Anbauverbot!

BVerwG, Beschluss vom 29.01.2020 - 9 C 10.18

Ein Hochbau, der außerhalb der in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG genannten Zone errichtet werden soll, unterliegt auch dann nicht dem gesetzlichen Anbauverbot, wenn die erforderliche Zufahrt auf einem Grundstücksteil innerhalb der Anbauverbotszone angelegt werden muss.*)

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